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Webinar: „EU-ACTionism: AI Act“

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Referent: Dr. Jens Eckhardt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, pitc legal – Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

In der Webinar-Reihe zum „EU-ACTionism“ geben wir Ihnen einen Überblick über die Gesetze und was dies für Ihre Praxis als DSB bedeutet – in jeweils 90 Minuten kompakt und prägnant! Auch wenn noch nicht alle Regelungen in Kraft oder umgesetzt sind, müssen Sie sich frühzeitig mit den Regelungen befassen. Denn die Komplexität, aber vor allem auch die Parallelität der Gesetzgebungsvorhaben führt zu einem geballten Handlungsbedarf.

Der Artificial Intelligence Act (AI Act) regelt den Rechtsrahmen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Sie adressiert die Risiken durch Künstliche Intelligenz. Wie der DS-GVO liegt dem AI Act ein risikobasierter Ansatz mit verschiedenen Anforderungen einschließlich einer Risikobewertung bis hin zum Verbot zugrunde. Sie regelt aber nicht den Datenschutz bei Entstehung und Nutzung künstlicher Intelligenz. Sie geht den Datenschutzbestimmungen nicht vor. Es müssen die Anforderungen aus beiden Gesetzen beachtet werden. Aufgrund der Parallelität bietet sich eine gesamtheitliche Betrachtung an.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Inhalt und die Auswirkungen für Ihre Tätigkeit als DSB.

Inhalte:
• Inkrafttreten/Umsetzungsfrist
• Wer ist betroffen?
• Was wird geregelt?
• Bedeutung für Ihre Tätigkeit als DSB!

Zielgruppen:
BvD-Mitglieder und Nicht-Mitglieder, Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren, IT-Verantwortliche, Führungskräfte, Betriebsräte, Verantwortliche.

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