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Webinar –„EU-ACTionism: Digital Services Act“

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Referent: Dr. Jens Eckhardt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, pitc legal – Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

In der Webinar-Reihe zum „EU-ACTionism“ geben wir Ihnen einen Überblick über die Gesetze und was dies für Ihre Praxis als DSB bedeutet – in jeweils 90 Minuten kompakt und prägnant! Auch wenn noch nicht alle Regelungen in Kraft oder umgesetzt sind, müssen Sie sich frühzeitig mit den Regelungen befassen. Denn die Komplexität, aber vor allem auch die Parallelität der Gesetzgebungsvorhaben führt zu einem geballten Handlungsbedarf.

Der Digital Services Act (DSA) regelt die Aktivitäten von Anbietern digitalen Dienste mit Blick auf deren Sorgfaltspflichten, Verantwortlichkeiten und Haftung insbesondere für Online-Plattformen als Digitale Dienste. Ziel des DAS ist die Festlegung harmonisierter Vorschriften für ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld, in dem Innovationen gefördert und die in der Charta verankerten Grundrechte, darunter der Grundsatz des Verbraucherschutzes, wirksam geschützt werden. Er gilt als EU-Verordnung ab dem 17.02.2024 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat. Der Idee nach vergleichbare Regelungen gab es bisher in §§ 7 bis 10 TMG und im NetzDG, aber der DSA geht hierüber hinaus.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Inhalt und die Auswirkungen für Ihre Tätigkeit als DSB.

Inhalte:
• Inkrafttreten/Umsetzungsfrist
• Wer ist betroffen?
• Was wird geregelt?
• Bedeutung für Ihre Tätigkeit als DSB!

Zielgruppen:
BvD-Mitglieder und Nicht-Mitglieder, Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren, IT-Verantwortliche, Führungskräfte, Betriebsräte, Verantwortliche.

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