Webinar – Praktische Umsetzung der Verhaltensregel „Trusted Data Processor“
Referenten: Patrick Grihn, nextindex GmbH & Co. KG, Christian Nawroth, SIGU-CONSULT, Stephan Rehfeld, scope & focus Service-Gesellschaft mbH und Vorstand des BvD e.V., Michael Weinmann, dsb-office, Jörg Iffländer, ingra Unternehmensberatung GmbH
Die Verhaltensregel „Trusted Data Processor“ wurde von Experten der Fachverbände „Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.“ und „Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.“ entwickelt.
Durch eine Selbstverpflichtung auf die Verhaltensregel „Trusted Data Processor“ machen Auftragsverarbeiter nach außen sichtbar, dass sie sowohl den in der Verhaltensregel festgelegten Vorgaben folgen sowie sich deren Überwachung durch eine Kontrollstelle unterwerfen.
Vorteile der Verhaltensregel für Auftragsverarbeiter
● Standardisierte Abläufe
● Mehr Rechtssicherheit dank aufsichtsbehördlicher Genehmigung
● Arbeitserleichterung durch detaillierte Muster
Vorteile der Verhaltensregel für Auftraggeber
● Ersparnis von Zeit und Kosten dank standardisierter organisatorischer Schnittstellen zwischen Auftraggeber und Auftragsverarbeiter
● Regelmäßige selbstständige Überwachung zur Gewährleistung der Überprüfung von Auftragsverarbeitern (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)
● Einfachere Verwaltung zahlreicher Auftragsverarbeiter
● Sicherstellung der Verarbeitung in der gesamten Lieferkette (Supply Chain)
● Trusted Data Processor werden von der DSZ als Überwachungsstelle nach Art. 41 DS-GVO überwacht.
●
Vorteile der Verhaltensregel für Datenschutzbeauftragte
● Hilfsmittel für die tägliche Arbeit
● Arbeitserleichterung durch detaillierte Muster
● Aufsichtsbehördlich genehmigter Leitfaden
● Beratungsmöglichkeit mit Hinweis auf behördlich genehmigte Verhaltensregel
● Vorbereitung einer Aufnahme in die Verhaltensregel
Inhalt:
Anwendungsbereich der Verhaltensregel
Anforderungen der Verhaltensregel
● Angebot und Vertrag
● Unterbeauftragung
● Kontrolle der Unterauftragnehmer
● Betroffenenrechte
● Meldung von Datenschutzvorfällen
● Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
● Prozesse und Formblätter
● Überwachung
Überprüfung der Verhaltensregel
Zielgruppe:
Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren
Ablauf:
Beginn: 10.00 Uhr
Kaffeepause: 11.30 Uhr – 11.45 Uhr
Ende: 13.00 Uhr
Hinweis:
Seminar zum Fachwissenerhalt nach Artikel 37 Absatz 5 DSGVO, sowie Selbstverpflichtungskriterien auf das Berufsbild des BvD e.V.
Anmeldung:
Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung einen Link zur gewünschten Buchung. Bitte beachten Sie, dass systembedingt eine erneute Eingabe von Pflichtdaten erforderlich sein kann. Ca. eine Stunde vor Start des jeweils gebuchten Webinars und/oder Online-Seminars erhalten Sie eine E-Mail-Erinnerung.
Systemvoraussetzungen:
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilzunehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Die Bestätigungs-E-Mail des Webinars enthält einen Link zur Seite mit den Systemanforderungen.