FortbildungenDSGVODatenschutz in der Praxis

Webinar: Privacy Litigation aus der Sicht des DSB: Einordnung und Umgang mit Schadensersatzansprüchen

Referent: Dr. Jens Eckhardt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, pitc legal – Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

*** Termin wird verschoben ***

Was Sie ernst nehmen müssen und was nicht! Was Sie aus der Rechtsprechung zum Schadensersatz für die Datenschutzgestaltung mitnehmen müssen!
Privacy Litigation ist nicht nur ein Thema für Rechtsanwälte, sondern auch für Datenschutzbeauftragte. Denn Sie sind als Erste:r mit der Bewertung des Vorgangs, des vermeintlichen Verstoßes und dem Anspruch beschäftigt. Ihre Perspektive ist aber häufig eine andere als die des Rechtsanwalts und vor allem des Anspruchstellers und seines Rechtsanwalts. Machen Sie sich mit dieser Situation vertraut.
Aber die Rechtsprechung, insbesondere des EuGH zu Schadensersatzansprüchen, prägt auch die Gestaltung von Datenschutz im Unternehmen. Denn aus der Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüchen bspw. wegen Verstößen gegen die Sicherheit der Verarbeitung ergeben sich auch Schlussfolgerung für die Gestaltung des Datenschutzes im Unternehmen.

Inhalte:
– Schadensersatzansprüche nach der DSGVO: Der Überblick
– Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Tatsachenlage und die Hintergründe?!
– Taktische Überlegungen zur Reaktion
– Auswirkungen der Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüche auf die Gestaltung von Datenschutz im Unternehmen – Überblick über die Rechtsprechung und ihre Konsequenzen
– Diskussion und Fragen

Über den Referent:
Dr. Jens Eckhardt ist seit 2001 als Rechtsanwalt in den Bereichen Marketing, Datenschutz, Informationstechnologie und Telekommunikation tätig. Er ist Rechtsanwalt bei dmp Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB sowie zertifiziert als Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance Officer (TÜV). Seit 20 Jahren auch regelmäßig Vorträge und Veröffentlichungen, insbesondere zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzrechts. Mitautor u. a. von Rüpke/v. Lewinski/Eckhardt, Datenschutzrecht, des Beck‘scher OK, Wolff/Brink, BDSG/DS-GVO, des Kommentars Recht der elektronischen Medien, des Handbuch IT- und Datenschutzrecht, des Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG/DS-GVO, des Beck’scher TKG Kommentar. Mitglied des Vorstands des BvD Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. Aufgrund seiner Erfahrung ist unterstützt Jens Eckhardt regelmäßig Datenschutzbeauftragte mit anwaltlicher Beratung.

Hinweis:
Seminar zum Fachwissenerhalt nach Artikel 37 Absatz 5 DS-GVO, sowie Selbstverpflichtungskriterien auf das Berufsbild des BvD e.V.

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