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Webinar – Videokonferenzsysteme aus datenschutzrechtlicher Sicht bewerten

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Funktionen, Vertragsgestaltung, Sicherheitskriterien etc.

Ihr Referent: Ralf Ebbers, Dipl.-Informatiker (FH), geprüfter Datenschutzbeauftragter, ditis Systeme – The Security Company, Niederlassung der JMV SE & Co. KG, Ulm

Videokonferenzen erfreuen sich nicht zuletzt auf Grund des vermehrten mobilen Arbeitens immer größerer Beliebtheit. Auch die Einsparung von Reisezeiten begünstigte die Nutzung. Die Corona-Pandemie führte jedoch dazu, dass Systeme oftmals ohne ausreichende Prüfung in Betrieb genommen wurden.

In diesem Seminar möchten wir Ihnen aus Sicht des Datenschutzes Grundlagen zur Beschaffung, Einrichtung und Nutzung von Videokonferenzsystemen vermitteln. Dabei blicken wir auf die verschiedenen Funktionen, welche die Dienste neben der eigentlichen Video- und Tonübertragung bereitstellen und prüfen, mit welcher Rechtsgrundlage diese eingesetzt werden können. Welche Systeme, wie beispielsweise FaceTime oder Threema sind möglicherweise ebenfalls geeignet, abgesehen von den typischen Dienstleistern wie LogMeIn, Zoom oder Teams? Wir geben Ihnen Hinweise zur Vertragsgestaltung, insbesondere bei der Beauftragung von Dienstleistern in einem Drittland.

Was sagen die Aufsichtsbehörden zu dem Thema allgemein bzw. zu den einzelnen Dienstleistern? Mit einem Verweis auf ein Mindestmaß an technischen und organisatorischen Maßnahmen wie beispielsweise Verschlüsselung und Schutz der eigenen Konferenz wird das Seminar abgerundet.

Hinweis
Teilnehmer erhalten KEINE Teilnahmebescheinigung

Systemvorrausetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Die Bestätigungs-E-Mail des Webinars enthält einen Link zur Seite mit den Systemanforderungen.

Stornierungsbedingungen
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenlos möglich. Bei einer weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingegangenen Rücktrittserklärung und bei Nichtteilnahme wird der volle Veranstaltungspreis fällig. Die Seminargebühr ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

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