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BvD-Blitzlicht – Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)


Die Teilnahme steht BvD-Mitgliedern offen. Sie benötigen für die Anmeldung Ihre BvD-Mitgliedsnummer.

Referentin: Regina Mühlich, Geschäftsführerin AdOrga Solutions GmbH

Die „EU-Whistleblower-Richtlinie“ trat am 23.10.2019 in Kraft. Das Bundeskabinett hat nun am 27.07.2022 den Regierungsentwurf für ein „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ beschlossen.
Erklärtes Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, den Schutz von Whistleblowern zu stärken. Das Hinweisgebergesetz wird drei Monate nach Verkündung, voraussichtlich spätestens Anfang 2023, in Kraft treten.

Der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG soll entsprechend den Richtlinienvorgaben weit gefasst werden und umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Dies können neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamten beispielsweise auch Selbstständige, Anteilseignerinnen und Anteilseigner oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lieferanten sein.

Welche Regulierungen sind geplant? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus, sowohl für die Organisation als auch für die hinweisgebende Person?
Wie kann der DSB den Verantwortlichen unterstützen? Welche Rolle kann er übernehmen?

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