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BvD-Blitzlicht – Informationen zur Verhaltensregel „Trusted Data Processor“

Referenten: Dr. Niels Lepperhoff, Geschäftsführer der DSZ GmbH, Dipl.-Ök. Stephan Rehfeld, Vorstandsmitglied des BvD e.V.

Inhalt

Mit der Verhaltensregel „Trusted Data Processor“ nach Art. 40 DS-GVO wird die Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer standardisiert. Weiterhin erhalten Auftragsverarbeiter mehr Rechtssicherheit.

Was eine Verhaltensregel ist, ist ebenso Thema des Blitzlichtes wie auch der konkrete Nutzen für Auftraggeber, Auftragsverarbeiter und DSB in der täglichen Praxis.

Durch eine Selbstverpflichtung auf die Verhaltensregel „Trusted Data Processor“ machen Auftragsverarbeiter nach außen sichtbar, dass sie sowohl den in der Verhaltensregel festgelegten Vorgaben folgen sowie sich deren Überwachung durch eine Überwachungsstelle unterwerfen. Die Überwachungsstelle ist Anlaufstelle für Beschwerden und kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Verhaltensregel.

Die Verhaltensregel „Trusted Data Processor“ löst den Datenschutzstandard „DS-BvD-GDD-01“ ab. An der Entwicklung von Trusted Data Processor wirkten maßgeblich Experten der Fachverbände „Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.“ und „Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.“ mit.

Hinweis:
Informationsveranstaltung exklusiv für BvD-Mitglieder. Sie benötigen für die Anmeldung Ihre BvD-Mitgliedsnummer.
Für die Teilnahme gibt es keine Teilnahmebescheinigung oder-bestätigung.

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