BvD-Blitzlicht – Lobbyregistergesetz – LobbyRG
Referent: Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB
§ 1 Abs. 3 des neuen „LobbyRG“ (Inkrafttreten zum 01.01.2022) definiert den Tatbestand der „Interessenvertretung“ sehr weit, so dass laut Wortlaut „jede Kontaktaufnahme“ zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess unter den Begriff fällt.
Wird die Interessenvertretung „regelmäßig betrieben“ oder ist sie „auf Dauer angelegt“, besteht eine Verpflichtung zur Eintragung in das Lobbyregister.
Die Teilnahme steht BvD-Mitgliedern offen. Ein Login zum Mitgliederbreich ist erforderlich.