VerbandsveranstaltungenGesetzes­änderungenDatenschutzbeauftragter

BvD-Blitzlicht – Lobbyregistergesetz – LobbyRG

Referent: Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB

§ 1 Abs. 3 des neuen „LobbyRG“ (Inkrafttreten zum 01.01.2022) definiert den Tatbestand der „Interessenvertretung“ sehr weit, so dass laut Wortlaut „jede Kontaktaufnahme“ zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess unter den Begriff fällt.

Wird die Interessenvertretung „regelmäßig betrieben“ oder ist sie „auf Dauer angelegt“, besteht eine Verpflichtung zur Eintragung in das Lobbyregister.

Die Teilnahme steht BvD-Mitgliedern offen. Ein Login zum Mitgliederbreich ist erforderlich.

Von einer BvD Mitgliedschaft profitieren

  • Exklusive Events und Rabatte für Fortbildung und Tagungen
  • Kostenlose datenschutzrechtliche Erstberatung
  • Ein großes bundesweites Netzwerk
  • Günstige Versicherungstarife

Die neusten Datenschutztrends

Bleiben Sie stets auf dem Laufenden und verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr! Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig Einladungen zu unseren Events und alle aktuellen Positionspapiere und Handreichungen.

Anmeldung zum Newsletter

Um sich für den beschriebenen Newsletter anzumelden, tragen Sie bitte hier Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie können sich jederzeit über den Abmeldelink in unseren E-Mails abmelden.