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BvD-Blitzlicht – Wie prüfe ich eine AVV datenschutzrechtlich? Was muss, was kann, was soll?

Referent: Dr. Jens Eckhardt

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Die Einbindung von Auftragsverarbeitern in die Datenverarbeitung des Verantwortlichen ist keine datenschutzrechtliche Besonderheit. Gleichwohl muss die Einbindung eines jeden Auftragsverarbeiters datenschutzrechtlich bewertet. Nicht selten zeigen sich auch Defizite. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern (LDA) führen haben sich zu einer koordinierten Prüfung der Auftragsverarbeitungsverträge zwischen Webhostern und deren Kund:innen entschieden. Sinnvoll können auch Regelungen sein, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.

Dies ist der Anlass für die Frage: Was muss, was kann, was soll?

Referent:
Dr. Jens Eckhardt ist seit 2001 als Rechtsanwalt in den Bereichen Marketing, Datenschutz, Informationstechnologie und Telekommunikation tätig. Er ist Rechtsanwalt bei dmp Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB an den Standorten Düsseldorf, Ulm und Berlin sowie zertifiziert als Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance Officer (TÜV). Seit 20 Jahren auch regelmäßig Vorträge und Veröffentlichungen, insbesondere zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzrechts. Mitautor u. a. von Rüpke/v. Lewinski/Eckhardt, Datenschutzrecht, des Beck‘scher OK, Wolff/Brink, BDSG/DS-GVO, des Kommentars Recht der elektronischen Medien, des Handbuch IT- und Datenschutzrecht, des Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG/DS-GVO, des Beck’scher TKG Kommentar. Mitglied des Vorstands des BvD Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. Aufgrund seiner Erfahrung ist unterstützt Jens Eckhardt regelmäßig Datenschutzbeauftragte mit anwaltlicher Beratung.

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