Frank Spaeing

Fragebogen des BayLDA auch auf Englisch


Mit seinem Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO ein Jahr vor dem Anwendungszeitpunkt der DS-GVO hat das BayLDA am 24.05.2017 vielen DSB die Möglichkeit gegeben, sowohl selbst den bisherigen Stand der Anpassungstätigkeiten zu überprüfen, aber auch gegenüber Verantwortlichem oder Auftragsverarbeiter zu verdeutlichen, welche Fragestellungen in einem Jahr bei unzureichender Beantwortung zu erheblichen Sanktionen führen können.

Zwar ändert die DS-GVO nichts an § 23 I VwVfG [§ 23 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz:  Die Amtssprache ist deutsch]. Das BayLDA hat aber freundlicherweise den Fragebogen nun auf Englisch veröffentlicht, damit die Möglichkeit des Abgleichs auch ausländischen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern ermöglicht wird.

Der Fragebogen auf Englisch ist hier abrufbar:
https://www.lda.bayern.de/media/gdpr_questionnaire.pdf

 

Autor:
Rudi Kramer, stellv. BvD-Vorstandsvorsitzender