Frank Spaeing

Neuigkeiten zur ePrivacy Verordnung


Eigentlich sollte die e-Privacy Richtlinie (ursprünglich war eine Richtlinie geplant und keine Verordnung) gleichzeitig mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25.05.2018 anwendbar werden.

Der aktuell letzte Entwurf der e-Privacy Verordnung vom 08. November 2019 wurde dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (auch „COREPER“ genannt) übermittelt. Und eigentlich sollten die Trilog-Verhandlungen im Dezember 2019 starten. Die finnische Ratspräsidentschaft versuchte durch das Einbringen mehrerer Kompromissvorschläge eine Einigung der Mitgliedsstaaten zu erreichen.

Nun ließ sich einem Tweet am 22. November 2019 von Kristiina Pietikäinen, einer Mitarbeiterin der ständigen Repräsentation Finnlands in der EU, ein Scheitern dieser Bemühungen entnehmen. Zahlreiche Staaten haben zuletzt gegen den Entwurf des Rates gestimmt:

The #coreper1 just rejected the general approach on #eprivacy. Wish good luck to the Croatian presidency on this file.
@kpieti via Twitter

Es liegt jetzt bei der nächsten, der kroatischen Ratspräsidentschaft mit einem neuen Entwurf in weitere Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten zu treten. Eine Verabschiedung vor 2021 ist mehr als unwahrscheinlich; Trilog-Verhandlungen dauern und die unterschiedlichen Standpunkte sind zu verschieden und in Teilen festgefahren. Es ist also davon auszugehen, dass vor 2023 keine Endfassung zur ePrivacy-Verordnung vorliegen wird.

Autorin:
Regina Mühlich

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