Claudia Seilert

Noch Fragen zur Auskunft?

Er ist „nur“ für die öffentlich-rechtlichen Stellen des Freistaates Bayern die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, doch seine Kompetenz umfasst mehr als die Interpretation und Überwachung der Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Mit Stand 1. Dezember 2019 veröffentlichte der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Petri eine von Dr. Kai Engelbrecht bearbeitete „Orientierungshilfe zum Recht auf Auskunft“. Das insgesamt 70seitige Werk behandelt neben der grundsätzlichen Darstellung der Ansprüche aus Art. 15 DSGVO auch die entsprechenden Ansprüche aus dem Sozialdatenschutz und dem BayDSG. Die Broschüre befasst sich aber auch ausführlich mit Anspruchshindernissen wie „schlafende Daten“ oder „nicht erschlossene Daten“ und stellt die jeweiligen rechtlichen Grundlagen aus BayDSG, SGB X und BDSG anschaulich in Tabellenform gegenüber.

Nicht nur deshalb ist sie auch interessierten Auskunftssuchenden wie Auskunftsverpflichtenden (auch außerhalb Bayerns) zu empfehlen. Die Orientierungshilfe ist auf den Seiten des Bayerischen Landesbeauftragte für den Datenschutz in der Rubrik Datenschutzreform 2018 abgelegt und findet sich hier als Direktlink.

Autor:
Rudi Kramer