Karsten Füllhaase

BDSG-Evaluierung: Am Datenschutz sparen ist wirtschaftlicher Unsinn

SPD-Bundesvorsitzende warnt im Rahmen der BvD-Herbstkonferenz vor einem Kompetenzabbau in Unternehmen beim Thema Datenschutz

Die SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken kritisiert bei der Herbstkonferenz des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. die im letzten Jahr in Kraft getretene Erhöhung der Benenngrenze für Datenschutzbeauftragte. Es sei laut Esken „dumm“, das Datenschutz-Know-how in Deutschland aus den Unternehmen abzuziehen, „auch wirtschaftlich dumm“. Das in diesem Zusammenhang oft genannte Argument des Bürokratieabbaus sei unsinnig. Es bestünden die Verpflichtungen, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben, doch weiterhin in vollem Umfang. Nur würde dann Unternehmen das Fachwissen fehlen, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Zum Auftakt der Konferenz hatte der BvD-Vorstandsvorsitzende Thomas Spaeing darauf hingewiesen, dass die unsinnige Debatte um die Benennung von Datenschutzbeauftragten im Zusammenhang mit der anstehenden Evaluation des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wieder aufzukeimen drohe. Spaeing appelliert an die Politik, bei der Evaluierung von DSGVO und BDSG den Mut aufzubringen, die längst widerlegten Scheinargumente hinter sich zu lassen und sich pragmatischen und visionären Lösungen zuzuwenden, die einen wirklichen Mehrwert für die Wirtschaft und insbesondere den Mittelstand bieten.

Einen konkreten Ansatz sieht Spaeing in der Ermöglichung einer stärkeren Einbindung des Datenschutzbeauftragten, beispielsweise bei der Meldepflicht von Datenpannen, der Erstellung der Datenschutz-Folgenabschätzung und dem Führen der Verarbeitungsverzeichnisse. Hier ist eine echte Entlastung gerade für die Unternehmensleitung in kleinen und mittelständischen Unternehmen möglich. Dabei gelte es laut Spaeing, sowohl einen Interessenskonflikt seitens des Datenschutzbeauftragten zu vermeiden als auch klarzustellen, dass diesem nicht die Rolle und die Pflichten des Verantwortlichen übertragen werden können.

Eine stärkere Einbindung des Datenschutzbeauftragten erhöht die Anforderungen an die Qualifikation der Datenschutzberatung. Daher setzt sich der BvD auch für den Aufbau einer Infrastruktur zur Zertifizierung ein. Spaeing mahnte an, dass Deutschland seinen Wettbewerbsvorteil zu verspielen droht: „Es wird einen weltweiten Gütesiegel-Wettbewerb geben, den Deutschland nicht verpassen darf! Offenbar hat der deutsche Gesetzgeber das Potential hier noch nicht erkannt. Frankreich ist hier bspw. schon deutlich weiter.“

Mehr als 200 Datenschutzbeauftragte, Vertreter der Aufsichtsbehörden sowie aus Wirtschaft und Politik tagen bei der BvD-Herbstkonferenz Mittwoch und Donnerstag online unter dem Motto „Daten sammeln: mobil – international – legal(?)“. Der BvD veranstaltet die diesjährige Konferenz gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht und dem Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz. Am Freitag kommen Datenschutzbeauftragte aus Verwaltungen, Schulen und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand zum Behördentag zusammen.

Ihr Ansprechpartner:
BvD-Pressestelle, Tel: 030 26 36 77 60, Budapester Straße 31, 10787 Berlin
E-Mail: pressestelle@bvdnet.de, Internet: https://www.bvdnet.de

Der BvD: Die Interessenvertretung der Datenschutzbeauftragten

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fördert die beruflichen Interessen der Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben und setzt sich aktiv für die weitere Entwicklung und Akzeptanz des Berufes „Datenschutzbeauftragter“ ein – als einziger Berufsverband für Datenschutzbeauftragte in Deutschland.

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