Claudia Seilert

BvD: Datenschutz kann man nicht geben oder nehmen

BvD und Aufsichtsbehörden warnen vor Verwässerung der DSGVO in Deutschland

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. appelliert an Bund und Länder, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland nicht durch Einschränkungen beim Datenschutz weiter aufzuweichen. „Ein Bürgerrecht kann man nicht einfach geben oder nehmen“, sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing zum Auftakt der BvD-Herbstkonferenz, die der BvD gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden von Bayern und Baden-Württemberg auflegt. „Datenschutz ist ein essentielles Recht aller Menschen in Europa.“

Spaeing reagierte damit auf Äußerungen aus dem Bundeswirtschaftsministeriums, wonach die jüngst von Bundestag und Bundesrat beschlossene Lockerung der Benenunngspflicht für Datenschutzbeauftragte weiter aufgeweicht werden soll. Ursprünglich lag die Schwelle bei zehn Mitarbeitern, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, erst kürzlich wurde sie auf 20 Mitarbeiter angehoben.

Dr. Stefan Brink, Landesbeauftrager für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, unterstrich zur Eröffnung der Herbstkonferenz, die DSGVO sei international mittlerweile ein vielbeachtetes Regelwerk, das sich auch in den USA zum Vorbild für Datenschutz entwickelt habe. Verwunderlich sei deshalb, dass es in Deutschland Tendenzen gebe, den Datenschutz wieder „einzufangen“. Das werde aber am Ende nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch den Unternehmen auf die Füße fallen, zeigte sich Brink überzeugt.

Dabei dürfe die Rolle der Aufsichtsbehörden nicht nur auf die Frage von Bußgeldern bei Datenschutzverstößen reduziert werden, mahnte der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig. Vielmehr müsse das Datenschutz-Knowhow in Betrieben und Behörden weiter verbessert werden. Dafür seien Datenschutzbeauftragte extrem hilfreich.

Rund 300 Datenschutzbeauftragte beraten von Mittwoch bis Donnerstag in Nürnberg unter dem Motto „Konsens oder Konflikt – wo geht‘s lang“ mit Vertretern der Aufsichtsbehörden sowie aus Wirtschaft und Politik über die Weiterentwicklung der DSGVO. Themen sind unter anderem Bußgeldverfahren bei Datenschutzverstößen und die Rolle der Datenschutzbeauftragten in der Abstimmung zwischen Unternehmen und Aufsichtsbehörden. Am Freitag kommen Datenschutzbeauftragte aus Verwaltungen, Schulen und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand zum Behördentag zusammen.

 

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Der BvD: Die Interessenvertretung der Datenschutzbeauftragten

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fördert die beruflichen Interessen der Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben und setzt sich aktiv für die weitere Entwicklung und Akzeptanz des Berufes „Datenschutzbeauftragter“ ein – als einziger Berufsverband für Datenschutzbeauftragte in Deutschland. Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing.

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