Claudia Seilert

BvD sieht Nachholbedarf beim Thema Datenschutz

BvD-Vorstand Thomas Spaeing: Nicht mit Datenschutz von den Digital-Defiziten Deutschlands ablenken.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt im Grundsatz die von der CDU auf ihrem Parteitag in Leipzig verabschiedete „Digitalcharta Innovationsplattform: D“. Eine Digitalstrategie für Deutschland sei längst überfällig, erklärte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing in Berlin. Dabei dürfen die Rechte der Bürger aber nicht auf der Strecke bleiben.

Es sei wichtig, dass die Menschen in Europa mehr Datensouveränität erlangten, wie dies die „Digitalcharta“ fordert. Dies dürfe allerdings nicht dazu führen, das sich der Gesetzgeber beim Datenschutz zurückzieht, betonte Spaeing. „Der Glaube, dass der Markt dies regelt, ist zynisch. Denn das bedeutet, dass Datenschutz nur noch für diejenigen zu haben ist, die sich einen Schutz ihrer personenbezogenen Daten leisten und somit für entsprechende digitale Services oder teurere Versicherungen bezahlen können.“ Die Verantwortung dürfe nicht allein auf die Betroffenen abgewälzt werden. „Diese Verantwortung müssen wir alle tragen: Staat, Wirtschaft, Behörden und die Verbraucher. Dabei nehmen die betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten eine zentrale Rolle ein.“

Spaeing unterstrich, Datenschutz made in Europe habe sich weltweit zu einem Qualitätskriterium entwickelt. Nur in Deutschland werde die DSGVO immer wieder torpediert. „Im Zweifel muss sie als angeblicher Hemmschuh der Digitalisierung herhalten. Aber dass Deutschland bei der digitalen Infrastruktur, beim Netzausbau und bei der Mobilfunkabdeckung hinterherhinkt, hat nichts mit Datenschutz zu tun. Deutschland hat einfach zu lange auf analoge Industrien gesetzt“, sagte Spaeing.
Selbst in den USA sei die DSGVO mittlerweile für viele Unternehmen zum Vorbild geworden. „Dort hat man verstanden, dass Datenschutz Transparenz und Vertrauen schafft. Beides sind wichtige Voraussetzungen für eine weitgreifende Digitalisierung, erst recht für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Mit einem schwachen Datenschutz werden wir bei der Digitalisierung wieder Schlusslicht sein.“

Zugleich erneuerte Spaeing seine Kritik an der gelockerten Benennungspflicht für betriebliche Datenschutzbeauftragte im Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU), das am Dienstag (25. November) in Kraft trat. „Um millionenfach personenbezogene Daten zu verarbeiten, braucht es heute nur noch wenige Personen. Die Grenze der Benennungspflicht an der Zahl der Mitarbeiter festzumachen, zeigt, dass die Regierungskoalition die Digitalisierung nicht wirklich verstanden hat“, kritisierte Spaeing.

Er kündigte an, dass sich der BvD und der europäische Dachverband der Datenschutzbeauftragten, die European Federation of Data Protection Officers (EFDPO), für die Ver-besserung der Regelungen bei einem gleichzeitig starken Datenschutz im Zuge der DSGVO-Evaluierung einsetzen werden. Dabei plädieren die Verbände auch für eine Ent-lastung von Vereinen und kleinen Betrieben etwa bei der Dokumentationspflicht, soweit diese nicht digitale Geschäftsmodelle betreiben.

Deutschland übernimmt in der zweiten Jahreshälfte 2020 die EU-Ratspräsidentschaft. Dabei werden die Ergebnisse aus der DSGVO-Evaluation eines der zentralen Themen sein.

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Der BvD: Die Interessenvertretung der Datenschutzbeauftragten
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fördert die beruflichen Interessen der Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben und setzt sich aktiv für die weitere Entwicklung und Akzeptanz des Berufes „Datenschutzbeauftragter“ in Deutschland und Europa ein.

Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing, Budapester Straße 31, 10787 Berlin, Tel: 030/26 36 77 60, E-Mail: bvd-gs@bvdnet.de, Internet: https://www.bvdnet.de

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