Frank Spaeing

Rückschlag für UK Angemessenheitsbeschluss

Am gestrigen Donnerstag (20.05.2021) hat das EU-Parlament mit knapper Mehrheit die Zustimmung zum Angemessenheitsbeschluss mit UK abgelehnt.
Das genaue Verfahren, wie das EU-Parlament mit seinem LIBE-Ausschuss in die Entscheidungsfindung für Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission eingebunden ist, wird in diesem informativen Beitrag von BHO-Legel beschrieben.
Die Ablehnung war mit 353 Stimmen zu 334 Stimmen bei 7 Enthaltungen knapp.
Momentan laufen die nächsten Entschließungsanträge im EU-Parlament. Es bleibt spannend…

Und wer Unternehmen mit Hauptsitz in Großbritannien berät, sollte nicht vergessen, zu prüfen, ob ein Vertreter nach Art. 27 DS-GVO eingerichtet werden muss, bevor dies als Datenschutzverstoß bewertet wird.

Autor: Frank Spaeing