Schweiz: Swiss-US Privacy Shield für Datenübermittlungen in die USA

Die Schweiz hatte 2008 ein bilaterales Rahmenabkommen zur Datenübermittlung in die USA, ein so genanntes „Safe Harbor“-Abkommen mit den USA vereinbart. Auch diese Vereinbarung wurde mit dem Urteil am 06. Oktober 2015 des EuGH in Frage gestellt. Der Schweizer Bundesrat hat es zwar nicht für ungültig erklärt. Aber es war erforderlich, dass die Schweiz schnell ein dem EU-US Privacy Shield entsprechendes Abkommen abschließt.

Am 11. Januar 2017 hat der Bundesrat von der Einrichtung eines neuen Rahmens für die Übermittlung von Personendaten aus der Schweiz in die USA Kenntnis genommen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ersetzt mit dem Swiss-US Privacy Shield das aufgehobene Safe-Harbor-Abkommen.

Gemäß Art. 6 Abs. 1 des Schweizer Datenschutzgesetztes (DSG) dürfen Personendaten aus der Schweiz nur ins Ausland übermittelt und bearbeitet werden, wenn im betreffenden Drittland ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist. Die USA verfügt nicht über eine Gesetzgebung, die gemäß dem DSG ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet (wie auch gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)). Mit dem Swiss-US Privacy Shield erkennt die Schweiz die Angemessenheit des Datenschutzniveaus für solche US-Firmen an, welche sich nach dem Swiss-US Privacy Shield zertifizieren lassen (analog Safe Harbor).

Bundesrat Johann Schneider-Ammann will dies in den nächsten Tagen in einem Schreiben an die US-Handelsministerin Penny S. Pritzker offiziell bestätigen.

Der Schweizer Bundesrat sieht im Swiss-US Privacy Shield Verbesserungen zu Safe Harbor: Die Anwendung der Datenschutzprinzipien durch die teilnehmenden Unternehmen, als auch die Verwaltung und Überwachung des Rahmens durch die US-Behörden sind verstärkt worden. Des Weiteren wird die Zusammenarbeit zwischen dem US-Department of Commerce und dem EDÖB intensiviert. Zusätzlich wird ein Schlichtungsorgan eingeführt, das Streitigkeiten behandeln soll.

Experten sehen das Swiss-US Privacy Shield kritisch: Es sei fast so ungenügend wie das Safe-Harbor-Abkommen aus dem Jahr 2008.

Das „Swiss-US Privacy Shield“ entspricht inhaltlich (nahezu) dem „EU-US Privacy Shield“, welches genauso in der Kritik steht.

 

Links:

EDÖB deutsch: https://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00626/00753/01405/01406/index.html?lang=de

Englisch: https://www.admin.ch/gov/en/start/documentation/media-releases.msg-id-65210.html

(Autorin: Regina Mühlich)