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Tätigkeit des benannten DSB: Kein Konflikt zum Rechtsdienstleistungsgesetz

(Autorin: Regina Mühlich) Der Anwaltsgerichtshof NRW (AGH NRW) hat sich mit Urteil vom 12.03.2021 zur Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten und der grundsätzlichen Vereinbarkeit mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geäußert. 1. Um was geht es? Die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten (DSB) ist eine Berufstätigkeit. Bereits im Januar 2020 hat der Bundesfinanzhof darüber entschieden. Nicht zu vergessen das berühmte Ulmer Urteil […]

Tätigkeit des DSB ist kein Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz – Anwaltsgerichtshof NRW bestätigt Rechtsauffassung des BvD

In einem Positionspapier begründet der BvD, warum die Tätigkeit des benannten Datenschutzbeauftragten (DSB) keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) darstellt. Auch der Anwaltsgerichtshof NRW hat mit Urteil vom 12.03.2021 in einer gut begründeten Entscheidung die Rechtsauffassung des BvD bestätigt, wonach die Tätigkeit des DSB im Rahmen des Art. 39 DSGVO nicht im Konflikt zum RDG steht. […]