27.03.2023

Montag
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 16:30 Uhr

Ort: online

Online-Seminar – Jahresberichte und andere Dokumentationspflichten von Datenschutzbeauftragten

Veranstaltungsbeschreibung:

Referentin: Andrea Backer-Heuveldop, ds² Unternehmensberatung GmbH & Co. KG

Der/die Datenschutzbeauftragte (DSB) überwacht nicht nur die Einhaltung der Dokumentationspflichten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, sondern ist auch selbst zur Berichterstattung verpflichtet. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, sollten DSB die eigene Dokumentation strategisch anlegen. Nur so kann es einerseits gelingen, die eigenen gesetzlichen oder ggf. auch vertraglichen Pflichten strukturiert und nachweisbar erfüllen zu können. Ein jedes Jahr wiederkehrendes Thema ist dabei der Jahresbericht.

Inhalte:
1. Die Grundlage: Erfassung und Dokumentation der eigenen Tätigkeiten
In diesem Block werden in Übungen und Fallbeispielen die für die Dokumentation relevanten eigenen Tätigkeiten insbesondere im Zusammenhang mit der Unterrichtung, Beratung und Überwachung dargestellt und mit den Teilnehmern Möglichkeiten der zielorientierten Erfassung erarbeitet. Gleichermaßen wird der Nutzen von automatisierter Erfassung bzw. dem Einsatz von Tools angesprochen.

2. Das Ergebnis: Jahresberichte
Datenschutzbeauftragte berichten aufgrund ihrer gesetzlich geregelten Stellung unmittelbar an die höchste Managementebene. Der Jahresbericht einer oder eines Datenschutzbeauftragten kann ein geeignetes Mittel darstellen, um dieser Pflicht regelmäßig dokumentiert nachzukommen. In diesem Teil sollen unterschiedliche Formate für Jahresberichte dargestellt werden.

3. Das Ergebnis: Weitere Berichtsformen
Hier werden diverse Berichtsformen vorgestellt und in Fallbeispielen vertieft, wie z. B. regelmäßige Berichte an Gremien und situativ veranlasste außerordentliche Berichte bei dringendem sowie Berichte zur eigenen Absicherung z. B. im Hinblick auf die Vertraulichkeit der Kommunikation gegenüber betroffenen Personen, dem Betriebsrat oder auch den Aufsichtsbehörden.

4. Dokumentation der eigenen Fachkompetenz
Kriterien für die Benennung eines oder einer DSB sind die berufliche Qualifikation und insbesondere das Fachwissen auf dem Gebiet von Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis sowie die Fähigkeit zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. In diesem Block werden Ansätze für die Dokumentation dieser Kriterien dargestellt.

Zielgruppen:
BvD-Mitglieder, Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordniatoren

Hinweis:
Seminar zum Fachwissenerhalt nach Artikel 37 Absatz 5 DS-GVO, sowie Selbstverpflichtungskriterien auf das Berufsbild des BvD e.V.

Teilnahmegebühr:

345,00 € zzgl. MwSt. für BvD-Mitglieder

545,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder

Ort:

online