Neuer Entwurf zum BDSG-Nachfolgegesetz veröffentlicht
Das Bundesministerium des Innern hat am 11.11.2016 eine 2. Fassung des Referentenentwurfs des “Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU” vorgelegt. Zunächst wird es innerhalb der Ministerien beraten und dann in die Verbändeanhörung gegeben.
Mit diesem Gesetz werden die Regelungsmöglichkeiten aus der DS-GVO genutzt, aber auch die Richtlinie zur Datenverarbeitung in Strafverfahren (RICHTLINIE (EU) 2016/680 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates) in deutsches Recht umgesetzt. Zudem werden auch die Regelung zur Datenverarbeitung behandelt, die von beiden europäischen Vorgaben ausgenommen sind, wie die Datenverarbeitung aus nationalen Sicherheitsinteressen.
Daher umfasst der Entwurf auch Regelungen zu Tatbeständen, die in der DS-GVO schon geregelt sind, aber für die Richtlinie noch geregelt werden müssen (z.B. Definitionen oder Auftragsverarbeitung)
Durch das DSAnpUG-EU wird das bisherige BDSG aufgehoben und ein neues BDSG geschaffen (Es bleibt bei BDSG, nicht ABDSG). Gleichzeitig werden weitere Gesetze angepasst.
Hinsichtlich des DSB werden die Regelungsmöglichkeiten des Art. 37 Abs. 4 DS-GVO genutzt und die bestehenden Bestellpflichten in die künftigen Benennungspflichten übernommen.
Auch eine Änderung des aktuellen BDSG ist mit einem § 42b angedacht: Die Datenschutzaufsichtsbehörden können Angemessenheitsbeschlüsse der Kommission einer gerichtlichen Entscheidung zuführen.
Hier finden Sie den unter www.datenschutzverein.de geleakten Referentenentwurf.
Hier finden Sie den unter www.datenschutzverein.de veröffentlichten zur Verbändeanhörung offiziell versandten Referentenentwurf mit Stand vom 23.11.2016.
Rudi Kramer
stellv. BvD-Vorsitzender