Das berufliche Leitbild der Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte tragen große Verantwortung. Sie begleiten Unternehmen und Behörden auf dem Weg der Digitalisierung. Dabei haben sie einerseits das Grundrecht auf Schutz persönlicher Daten, andererseits die Bedürfnisse und Entwicklung von Firmen und Verwaltungen im Blick.

Datenschutzbeauftragte helfen also nicht nur, Gesetze einzuhalten, sondern sorgen mit Fachwissen und Erfahrung dafür, dass die besten Prozesse mit einer sicheren Lösung zum Erfolg für alle werden.

Aus diesem doppelten Blick heraus tragen Datenschutzbeauftragte entscheidend zur Glaubwürdigkeit von Firmen und Verwaltung bei. Ein funktionierender Datenschutz baut Vertrauen bei Kunden und Partnern auf, schützt Unternehmenswerte und stärkt Marken. Damit wird Datenschutz zu einem wichtigen Wettbewerbsvorteil.

Um diese Herausforderungen zu meistern, ist eine hervorragende Qualifikation der Datenschutzbeauftragten unabdingbar. Insbesondere ist Fachwissen erforderlich für

  • Prozesse und Organisation
  • IT-Systeme und Applikationen
  • Datenschutzrechte

Der BvD erarbeitet im Beruflichen Leitbild der Datenschutzbeauftragten konkrete Anforderungen an die Tätigkeit und das Wissen des Datenschutzbeauftragten. Unsere Mitglieder verpflichten sich schriftlich auf dieses Leitbild und stehen somit für eine fachlich hochqualifizierte Beratung.

Regelmäßig passt der BvD das Berufliche Leitbild an aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen an. Die vorliegende vierte Auflage integriert die neuen Anforderungen durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an die Qualifikationen der Datenschutzbeauftragten.

Zum Ausschuss Berufsbild

Gutachten zur Rolle des Datenschutzbeauftragten nach DSGVO

Der BvD befasst sich seit langem mit der Entwicklung der Funktion des Datenschutzbeauftragten in der DSGVO. Während der Entwicklung der DSGVO hat es viele Termine und Gespräche gegeben, um die Stellung und Rolle des Datenschutzbeauftragen möglichst klar herauszuarbeiten. Durch die zahlreichen Kompromisse in der DSGVO ist aber noch viel Interpretationsbedarf geblieben, der auch durch das BDSG neu nur begrenzt geregelt wird. Aus diesem Grund hat der BvD-Vorstand einen Fragenkatalog entwickelt, der die wesentlichen Fragen und den wichtigsten Klärungsbedarf zum DSB beleuchten sollte – insbesondere um die vieldiskutierten Haftungsfragen zu klären.

Dieser Fragenkatalog war die Grundlage für das Gutachten der Experten von Derra, Meyer & Partner im Jahr 2017. Die Spezialisten aus den Bereichen Arbeits-, Straf-, und Haftungsrecht haben diese Punkte beleuchtet und versucht, dazu die richtungsweisenden Aussagen zusammenzufassen bzw. auch zu entwickeln. Die Entstehung des Gutachtens wurde durch den BvD-Vorstand eng begleitet, so dass Fragen zur betrieblichen Praxis schnell geklärt werden konnten. Trotzdem haben sich während der Bearbeitung neue Fragen und Aspekte ergeben, die der weiteren Untersuchung bedürfen. Diese werden insbesondere durch den Ausschuss Berufsbild aber auch durch den Vorstand einer weiteren Diskussion und Klärung zugeführt. Hierzu werden wir weiterhin informieren.

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