Arbeitskreis Medizin

Im AK Medizin arbeiten aktuell rund 30 interne und externe Datenschutzbeauftragte aus Krankenhäusern, Laboratorien, Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen oder Organisationen zu Fragen des medizinischen Datenschutzes. Zweimal pro Jahr finden in der Regel Präsenztreffen an variierenden Orten in Deutschland statt; diese werden punktuell durch virtuelle Zusammenkünfte ergänzt.

Der Arbeitskreis basiert auf einem vertrauensvollen Miteinander. Der Erfahrungsaustausch und Best Practices haben einen hohen Stellenwert und fördern den offenen Austausch innerhalb des Arbeitskreises. Von einer aktiven und regelmäßigen Mitarbeit aller Teilnehmenden profitieren alle Beteiligten. Die Teilnehmenden des Arbeitskreises erstellen gemeinsame interne Arbeitshilfen und Stellungnahmen, geben Orientierungshilfen etwa zu Krankenhausinformationssystemen und diskutieren mit Fachleuten und Aufsichtsbehörden u.a. über Anforderungen der Auftragsverarbeitung, Anfragen zu Patientenauskünften und zur geschützten Kommunikation in der Behandlungskette zur gegenseitigen Unterstützung.

Wir freuen uns über neue Mitglieder, die den medizinischen Datenschutz sehr spannend finden.
Fachlich setzen wir neben der allgemeinen Berufserfahrung als DSB ein Grundverständnis des medizinischen Datenschutzes voraus. Insbesondere die Spezialgesetze im Gesundheitswesen sollten Ihnen bekannt sein. Die in der DSGVO angesprochenen beruflichen Verschwiegenheit, die oftmals „unberührt“ bleibt, kennen Sie als berufliche Schweigepflicht, die zusätzlich beachtet werden muss. Die Prozesse im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis kennen Sie nicht nur aus der eigenen Erfahrung als Patient, sondern haben mindestens schon einen kleinen Blick als DSB hinter die Kulissen gewagt.

Im AK Medizin können auch BvD-Mitglieder aktiv werden, die im medizinischen Umfeld tätig sind, etwa in der Gesundheitsversorgung, im Versicherungswesen, in der Leistungsprüfung oder bei Herstellern von Medizinprodukten und medizinischen Softwaresystemen und die grundsätzlich Erfahrung im Bereich Datenschutz im medizinischen Umfeld besitzen.

Bereits vorliegende Dokumente des AK Medizin finden Sie in der Randspalte unter Links und Downloads.

Muster-AV-Vertrag für das Gesundheitswesen: (Überarbeitung geplant)

Dieser Muster-AV-Vertrag wurde zusammen mit der DKG und anderen Verbänden (GMDS, GDD, bvitg) für die speziellen Anforderungen im Gesundheitswesen entwickelt. Er hat inzwischen hier eine sehr hohe Akzeptanz erfahren.
Bitte beachten Sie: Seit dem letzten Stand in 2018 hat sich an der DSGVO selbst nichts geändert, allerdings einige andere Gesetze (z.B. TKG, TMG, TDDSG, UWG, GeschGehG) auf die der Muster-AV-Vertrag ebenfalls verweist. Daher sind einige Stellen an den aktuellen gesetzlichen Stand und Rechtsprechung anzupassen, wenn man die jeweiligen Optionen und Passagen auswählt. Zudem ist es möglich, den Muster-AV-Vertrag um eigene für sich notwendige Passagen, z. B. eine Regelung zu BYOD oder Mobiles Arbeiten selbst zu ergänzen.

Praxishilfe zu Anforderungen an ein Datenschutz-Cockpit:
Gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten ist es unerlässlich, dass Verantwortliche und insbesondere deren Datenschutzbeauftragte einen umfassenden (oder: ganzheitlichen) Überblick über die Verarbeitung der Gesundheitsdaten behalten. Diese Praxishilfe enthält die wichtigsten Anforderungen an ein Datenschutz-Cockpit und wurde von Mitgliedern der drei Verbände GMDS, GDD und BvD erarbeitet.

Treffen
Der AK Medizin trifft sich zweimal jährlich zu einem zweitägigen Präsenztreffen. Dazwischen finden je nach Bedarf Online-Treffen statt.

Interessierte können sich an die Geschäftsstelle oder die Leitung des Arbeitskreises wenden.

Kontakt
Barbara Stöferle (Sprecherin AK Medizin)
Jan Alkemade (stellvertretender Sprecher AK Medizin)
Nadja Köhler (stellvertretende Sprecherin AK Medizin)

Termine zu den Treffen finden Sie im Terminkalender.