DSB & RDG


Das Rechtsdienstleistungsgesetz in Deutschland stattet Rechtsanwälte mit besonderen Befugnissen aus, die Nicht-Anwälten nicht zugestanden werden. Benannte Datenschutzbeauftragte dürfen dennoch datenschutzrechtliche Beratung leisten, da dies über ihre durch die DSGVO vorgegebenen Tätigkeiten abgedeckt ist.