FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

1. Wer ist der BvD?

Der Berufsverband fördert die beruflichen Interessen der Datenschutzbeauftragten in Deutschland. Schwerpunkte sind die weitere Etablierung des Berufsbildes des Datenschutzbeauftragten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Unterstützung unserer Mitglieder in ihrer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte und -berater. Dabei hat die Qualitätssicherung angebotener Leistungen von Mitgliedern des Berufsverbandes als Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb höchste Priorität. Der BvD bietet zudem qualifizierte Informationen rund um den Beruf und die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten. Fakten zum Verband:

  • Gründung: Herbst 1989 in Ulm/Donau
  • Sitz seit September 2007 in Berlin
  • Vereinsregisternummer des BvD beim Amtsgericht Charlottenburg: VR 27190 B

2. Welche Ziele verfolgt der BvD?

Zweck des BvD ist die Interessenvertretung der Datenschutzbeauftragten:

  • Er erarbeitet und entwickelt das Berufsbild des Datenschutzbeauftragten.
  • Er fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Datenschutzbeauftragten und unterstützt sie durch fachlichen Rat.
  • Er fordert von Politik und Gesellschaft für den Beruf des Datenschutzbeauftragten förderliche Maßnahmen ein.

Darüber hinaus wirkt er mit bei Gesetzgebungsverfahren und bei der Konkretisierung von Gesetzesvorschriften, z.B. bei der im Bundesdatenschutzgesetz geforderten “Fachkunde” und “Zuverlässigkeit” von Datenschutzbeauftragten mit.

  • Der Verband entwickelt Ausbildungsinhalte und führt Fortbildungsmaßnahmen durch.
  • Er tritt für die Belange des Datenschutzes in der Öffentlichkeit ein.
  • Zudem übt er außergerichtliche Gutachterfunktionen / Schiedsstelle-Aufgaben aus.

3. Mit welchen Themen setzt sich der BvD auseinander?

Der BvD widmet sich vorrangig um folgende Themen:

  • Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren
  • Gespräche mit Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Technik
  • Durchführung von Kongressen und Workshops
  • Förderung von Forschungsprojekten und Publikationen
  • Herausgabe von Stellungnahmen und Erklärungen
  • Erarbeitung von Maßnahmeplänen, Vorschlägen, Checklisten, Arbeitshilfen und anderen Informationsmaterialien

4. Wie viele Mitglieder hat der Verband und wie setzen sich diese zusammen?

Der BvD hat bundesweit ca. 2.000 Mitglieder (Stand: Januar 2023). Diese sind als interne oder externe Datenschutzbeauftragte in mehr als 10.000 Unternehmen und Behörden bestellt.

5. Wie kann ich Mitglied werden?

Informationen zur Mitgliedschaft.

6. Welche Vorteile habe ich als Mitglied im BvD?

Mitglieder des Berufsverbandes können mit Kollegen in fachlichen und persönlichen Kontakt treten, sie werden von einem starken Verband in Politik und Gesellschaft vertreten und können finanzielle Vorteile bei Fachliteratur und Veranstaltungen in Anspruch nehmen – Übersicht Vergünstigungen

7. Wie kann ich mich als Mitglied aktiv im Verband einbringen?

Wenn Sie fachlich an Datenschutzthematiken arbeiten möchten:
Unsere Arbeitskreise (AK) setzen sich inhaltlich mit bestimmten Datenschutzthematiken auseinander und entwickeln sie weiter. AKs stehen allen Mitgliedern offen und sind bundesweit aktiv.

Sie möchten stärker direkt am Verband mitgestalten?
Unsere Ausschüsse unterstützen den Vorstand bei seiner Aufgabenerfüllung und wirken bei der Entwicklung des Verbandes mit, aktive Unterstützung ist jederzeit herzlich willkommen.

Regionalgruppen ermöglichen den Kontakt der Mitglieder untereinander. Sie legen selbst Themen fest und treffen sich in der jeweiligen Region zum Austausch.

8. Wie komme ich in den Mitgliederbereich?

Unser Mitgliederbereich ist ein geschützter Bereich. Jedes unserer Mitglieder hat dort Zugang. Voraussetzung hierfür ist die Mitgliedsnummer und eine gültige E-Mail-Adresse, die bei der Geschäftsstelle hinterlegt sein muss. Sollten Sie Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte bei unserer Geschäftsstelle.

9. Bildet der BvD Datenschutzbeauftragte aus?

Der BvD bildet zurzeit keine Datenschutzbeauftragten aus. Gern sind wir Ihnen jedoch bei der Suche nach einem Weiterbildungsanbieter behilflich. Wir empfehlen Interessenten, die sich zum Datenschutzbeauftragten ausbilden lassen möchten, sich an die udis Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit – gemeinnützige Gesellschaft mbH zu wenden. Sie erreichen udis unter www.udis.de.

10. Wann muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Nach Art. 37 Abs. 1 lit. b, c DS-GVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-37-dsgvo/) müssen Unternehmen einen DSB benennen, wenn ihre Kerntätigkeit eine umfangreiche oder systematische Beobachtung von Personen beinhaltet oder wenn die Kerntätigkeit der Stelle darin besteht, umfangreich besondere Kategorien von Daten verarbeitet werden (Artt. 9, 10 DSGVO).

Gemäß § 38 BDSG https://dejure.org/gesetze/BDSG/38.html besteht darüberhinaus eine Pflicht zur Benennung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten,

  • wenn mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder
  • es werden Verarbeitungen vorgenommen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO https://dsgvo-gesetz.de/art-35-dsgvo/ unterliegen oder
  • es werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet.

In diesen Fällen muss unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen ein DSB benannt werden.

Weitere Informationen zur Benennungspflicht von Datenschutzbeauftragten (auch zur Begrifflichkeit der Kerntätigkeit und umfangreichen Verarbeitung) finden Sie im Kurzpapier Nr. 12 der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK).

Hinweis: Im Rahmen des 2. DSAnpUG hat der Bundestag am 28. Juni 2019 die Grenze von 10 auf 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigt sind, angehoben. Der Bundestag muss hier noch zustimmen, welcher in aller Regel der Entscheidung des Bundestages folgt. Dies wird voraussichtlich nach der Sommerpause am 20. September 2019 erfolgen.

https://www.bvdnet.de/presse/bvd-lockerung-der-benennungspflicht-schadet-unternehmen-und-betroffenen/

11. Welche Qualifikation sollte ein Datenschutzbeauftragter haben?

Der Datenschutzbeauftragte benötigt gleichermaßen juristischen wie technischen Sachverstand. Wir empfehlen Ihnen unser aktuelles Berufsbild. Download Berufsbild (183 KB)

12. Welche Veranstaltungen führt der BvD durch?

Aktuelle Veranstaltungen des BvD und unserer Kooperationspartner finden Sie hier.

13. Vermittelt der BvD externe Datenschutzbeauftragte?

Der BvD führt ein Verzeichnis von externen Datenschutzbeauftragten, die sich nach Verbandskriterien verpflichtet haben.

14. Als externer Datenschutzbeauftragter beim BvD registrieren

Auf dieser Seite finden Sie die benötigten Unterlagen.

15. Sie sind Journalist?

Für allgemeine Fragen des Datenschutzes, zum BvD sowie bei Wunsch um Stellungnahme des BvD zu einem aktuellen Datenschutzthema wenden Sie sich an unsere Presseabteilung oder an die Geschäftsstelle.