Dies ist eine Frage, welche an die Datenschutz-Aufsichtsbehörden und nicht an den Blog gerichtet werden muss. Aus Sicht der deutschen Aufsichtsbehörden ist mit der Überarbeitung wohl der “Opinion 5/2018 Germany SAs DPIA List” genügt worden, im Sinne, dass die Bemerkungen des EDPB aufgenommen und in die Liste integriert wurde. Wenn man Version 1.0 und 1.1 miteinander vergleicht, so sieht man ja, dass z.B. der Hinweis bzgl. des Fehlens biometrischer Daten aufgenommen wurde.
4 Comments
Heißt das Akronym jetzt EDPB oder EDPD? Und was ist
DSGA?
European Data Protection Board wird mit “EDPB” abgekürzt, der deutsche Begriff “Europäischer Datenschutzausschuss” wird beim BfDI mir “EDSA” abgekürzt (siehe https://www.bfdi.bund.de/DE/Europa_International/Europa/Ueberblick/Europ%C3%A4ischerDatenschutzausschuss.html)
DSGA ist ein Schreibfehler, richtig DSFA. DSFA ist die Abküruzung für “Datenschutz-Folgenabschätzung”; ich korrigierte den Schreibfehler
Ist mit dem erneuten Beschlussentwurf der DSK vom 17.10.2018 das Kohärenzverfahren nun abgeschlossen oder wird der EDSA nochmals Stellung nehmen?
Dies ist eine Frage, welche an die Datenschutz-Aufsichtsbehörden und nicht an den Blog gerichtet werden muss. Aus Sicht der deutschen Aufsichtsbehörden ist mit der Überarbeitung wohl der “Opinion 5/2018 Germany SAs DPIA List” genügt worden, im Sinne, dass die Bemerkungen des EDPB aufgenommen und in die Liste integriert wurde. Wenn man Version 1.0 und 1.1 miteinander vergleicht, so sieht man ja, dass z.B. der Hinweis bzgl. des Fehlens biometrischer Daten aufgenommen wurde.