EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde am 4. Mai 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Heute erfolgte die Veröffentlichung der DS-GVO im Amtsblatt der Europäischen Union. Damit tritt sie 20 Tage später in Kraft und wird nach einer zweijährigen Übergangszeit am 25.05.2018 für Unternehmen und Behörden anwendbar. Daraus ergibt sich ein Zeitraum von 750 Tagen ab Veröffentlichungsdatum, um die Prozesse der Datenverarbeitung den neuen Regelungen anzupassen.
In Anbetracht der Vielzahl neuer Regelungen und Anforderungen ist diese zweijährige Frist für die Umstellung in der Praxis eher gering bemessen.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung mit ihren 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen ist deutlich umfangreicher als das Bundesdatenschutzgesetz. Zudem richtet die DS-GVO an den nationalen Gesetzgeber die Aufgabe, auf nationaler Ebene zusätzlich bestimmte Regelungsbereiche auszugestalten bzw. gibt ihm die Möglichkeit zur Gestaltung bestimmter Bereiche an die Hand. Diese Gesetzgebungsverfahren finden ebenfalls in der laufenden Übergangszeit statt. Die Herausforderung besteht somit darin, sich mit dem Regelungswerk der DS-GVO vertraut zu machen, den individuellen Umstellungsbedarf festzustellen und dabei die laufende Gesetzgebung zum Datenschutz auf nationaler Ebene nicht unberücksichtigt zu lassen.