3 Comments

  • Thomas Giese says:

    Naja, ich sehe das Ganz nicht sooo kritisch. Die Tatsache, dass keine Benennungspflicht mehr besteht wenn nun mind. 20 Personen als den bisherigen 10 Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, heißt ja nicht, dass diese Unternehmen die Datenschutzauflagen nicht beachten müssen. Dann müssen die Kontrollen hat forciert werden.

  • KS says:

    Diese Information klingt hier recht faktisch. Doch ist keinerlei Termin genannt! Warhscheinlich liegt das daran, dass das 2.DSAnpUG erst noch durch den Bundesrat muss. D.h. am 07.09.2019 ist in der entsprechenden Sitzung ein “finaler Beschluss” zu erwarten. Bislang gilt noch die Regelung des 1.DSAnpUG mit 10 Personen.

  • Alois Augenstein says:

    Jetzt ist es offiziell. Das 2. DSAnpUG wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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