2. DSAnpUG-EU beschlossen – Benennungsgrenze von 10 auf 20 Personen angehoben
BvD kritisiert Gesetzesänderung als Konzept von gestern
Um 3 Uhr in der Nacht vom 27.6. auf den 28.6.2019 hat der Bundestag mit Koalitionsmehrheit das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU beschlossen.
Ein wesentlicher Inhalt, der für uns als Datenschutzbeauftragte besondere Relevanz hat und seit Monaten politisch diskutiert wurde, waren Änderungen hinsichtlich der Benennungspflicht von Datenschutzbeauftragten. In den letzten Monaten gab es verschiedene Vorstöße zur Abschaffung der Benennungspflicht nach § 38 BDSG – auf die der BvD bereits frühzeitig reagiert hat.
Einige Fraktionen im Bundestag konnten sich unseren Argumenten anschließen, so dass der Kompromiss nun in der Anhebung der Personenzahl von 10 auf 20 gefunden wurde. Auch das hat sicher für einige Mitglieder weitreichende Folgen.
Dem vom Bundestag beschlossenen 2. DSAnpUG muss noch der Bundesrat zustimmen, der am Freitag tagt. Die Änderungen sollen einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Siehe auch:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw26-de-datenschutz-649218
Der BvD e.V. hatte den langen Gesetzgebungsprozess intensiv begleitet und immer wieder auf die Risiken für Unternehmen und Betroffene hingewiesen.
Über den aktuellen Inhalt der Gesetzänderungen (über 150 Einzelgesetze wurden angepasst) werden wir weiter informieren.
BvD-Pressemeldung: Lockerung der Benennungspflicht schadet Unternehmen und Betroffenen
Links und Downloads (1)
- 190628_BvD-PM_Benennungspflicht (PDF, 68K)Download