EU-DSGVO – eine Terminprognose
Mittlerweile gibt es belastbarere Angaben zum weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens.
Zum 18. März wird eine offizielle deutsche Fassung der EU-DSGVO erwartet. Diese kann sich bis 6. April noch leicht ändern, sofern sprachliche Anpassungen zwingend erforderlich werden. Danach steht die EU-DSGVO beim EU-Ministerrat am 21. April auf der Tagesordnung zur Abstimmung. Wenn danach noch das Europäische Parlament der EU-DSGVO zustimmt und die Verordnung im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht ist, tritt sie nach 20 Tagen in Kraft und kommt nach weiteren 24 Monaten zur Anwendung.
Es ist daher mit einer Anwendung der EU-DSGVO ab Juni/Juli 2018 zu rechnen.
Fast täglich erscheinen nun Zusammenfassungen und Erörterungen zur EU-DSGVO, die wir hier alle gar nicht auflisten, geschweige denn bewerten können. Hervorzuheben ist daraus allerdings ein Foliensatz der LDI NRW, die sich mit der EU-DSGVO auseinandersetzt. Natürlich mit den nötigen Vorbehalten über die Aussagekraft auf Basis der Erkenntnis zum Erstellungszeitpunkt.
Interessant sind u.a. die Ausführungen für die Zeit bis zur Anwendbarkeit der EU-DSGVO, aber lesen Sie selbst…:
Rudi Kramer
stellv. Vorstandsvorsitzender BvD