DSK veröffentlicht Hinweise und Muster zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DS-GVO


Die Datenschutzkonferenz (DSK) hatte neue Hinweise zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 der DS-GVO erarbeitet.

Passend dazu haben die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz Musterverzeichnisse in der Rolle als Verantwortlicher gemäß Artikel 30 Absatz 1 DS-GVO und als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 30 Absatz 2 DS-GVO erstellt.

Autor:
Frank Spaeing

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