17.08.2023

Donnerstag
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 12:30 Uhr

Ort: online

Webinar – Prüfung von Auskunftsverlangen nach dem TTDSG über Bestands- und Nutzungsdaten: Eine (neue) Aufgabe für den DSB!

Veranstaltungsbeschreibung:

Referent: Dr. Jens Eckhardt, Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

Auskunftspflicht zu Bestands- und Nutzungsdaten trifft jeden geschäftsmäßigen Anbieter von Telemedien: Wenn staatliche Behörden Auskunft über Bestands- und Nutzungsdaten verlangen, fordert das TTDSG die Prüfung der Berechtigung durch eine fachkundige beim Telemedienanbieter. Diese Rolle kann auch der Datenschutzbeauftragte ausfüllen!
Hierzu müssen sich jedoch wissen, was und wie Sie prüfen müssen. Machen Sie sich mit dem Spannungsfeld der Auskunftspflicht und der Pflicht zur Verweigerung der Auskunft vertraut. Denn eine unberechtigte Auskunft ist ein Datenschutzverstoß und kann zur Haftung führen. Die staatlichen Auskunftsverlangen sind auch eine gesetzliche legitimierte Durchbrechung der Sicherheit der Verarbeitung. Erkennen und erklären Sie dem Verantwortlichen diese Spannungslage.
Der Gesetzgeber hat diese Spannungslage erkannt und sieht daher nicht nur die Pflicht zur Prüfung des Auskunftsverlangens vor, sondern in §§ 22 Abs. 6 S. 2, 23 Abs. 4 S. 2 und 24 Abs. 5 S. 2 TTDSG die Pflicht zur Prüfung durch eine verantwortliche Fachkraft. Füllen Sie als Datenschutzbeauftragte/r diese Funktion aus! Das Webinar zeigt Ihnen die Grundlage.

Der Referent hat zur Telekommunikationsüberwachung nach der StPO promoviert, kommentiert seit Jahren die Parallelregelungen im TKG und ist mit Mit-Autor des EuroCloud Deutschland_eco e.V.-Leitfadens „Durchsuchung als wichtiger Bestandteil der IT-Security Policy“.

Inhalte:

  • Pflicht zur Prüfung eines Auskunftsverlangens nach DS-GVO
  • So prüfen Sie ein Auskunftsverlangen
  • Rolle des DSB im Rahmen gesetzlichen Prüfpflicht nach TTDSG
  • Pflichten im Kontext der Auskunftserteilung
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zur unverzüglichen Auskunftserteilung
  • Unterschiede zu Art. 15 und Art. 13 DS-GVO!

Systemvoraussetzungen:
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Für unsere Webinare wird die Webinar- und Meeting-Software edudip next verwendet.
Hinweise zu edudip:
Die Webinar- und Meeting-Software edudip next ist webbasiert und somit sofort und ohne Installation einsetzbar. Aufgrund modernster HTML5-Technologie benötigen Anwender und Moderatoren keinerlei weitere Plug-ins im Browser.
edudip next ist eine “Software made in Germany”. Das heißt, die komplette edudip next Software wird in Deutschland entwickelt und betreut. Daten und Software werden ausschließlich in europäischen Rechenzentren gehosted und entsprechen dem europäischen Datenschutz somit zu 100 Prozent. (https://www.edudip.com/de/datenschutz).

Teilnahmegebühr:

195,00 € zzgl. MwSt. für BvD-Mitglieder

395,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder

Ort:

online