16.02.2024

Freitag
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 13:00 Uhr

Ort: online

Webinar – Recht auf Auskunft

Veranstaltungsbeschreibung:

Referierende:
Regina Mühlich, Wirtschaftsjuristin, Geschäftsführerin AdOrga Solutions GmbH, Vorstandsmitglied des BvD e.V.
Dr. Jens Eckhardt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, pitc legal – Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Vorstandsmitglied des BvD e. V.

Mit dem Auskunftsrecht garantiert Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein bedeutsames Betroffenenrecht. Betroffene Personen können demnach von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden. Den Verantwortlichen und somit auch den Datenschutzbeauftragten stellt dies immer wieder vor Herausforderungen – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen (EuGH) Rechtsprechung. Was ist zu beachten? Welche Compliance-Pflichten sind zu erfüllen? Wie können Nachweise geführt werden?

Inhalte:
Recht auf Auskunft
– Was regelt die DSGVO? (u.a. Abgrenzung zu § 630g BGB)
– Überblick über die Thematik
Welche Kanäle sind dem Betroffenen anzubieten?
Aus der Praxis
– Wie und was ist zu dokumentieren? (Nachweispflicht)
– Welche Prozesse sollten implementiert werden? (SOP)
– Datenschutz-Managementsystem
Stolperfallen durch aktuelle Rechtsprechung und Urteile
Rechtliches zu Aufbewahrungs- und Löschfristen
Organhaftung und Sanktionen

Zielgruppen:
BvD-Mitglieder und Nicht-Mitglieder, Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren, IT-Verantwortliche, Führungskräfte, Betriebsräte, Verantwortliche.

Hinweis:
Seminar zum Fachwissenerhalt nach Artikel 37 Absatz 5 DS-GVO, sowie Selbstverpflichtungskriterien auf das Berufsbild des BvD e.V.

Teilnahmegebühr:

195,00 € zzgl. MwSt. für BvD-Mitglieder

395,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder

Ort:

online