Karsten Füllhaase

Datentransfer in die USA: DSK veröffentlicht Anwendungshinweise

Am 04.09.2023 hat die Datenschutzkonferenz (DSK) von Bund und Ländern Anwendungshinweise für die Übertragung persönlicher Informationen von Europa in die USA veröffentlicht. Diese basieren auf dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, der kürzlich im Rahmen des neuen Data Privacy Framwork erfolgte.

Die Anwendungshinweise richten sich sowohl an Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in Deutschland, die personenbezogene Daten in die USA übertragen, als auch an Betroffene. Sie beinhalten Klarstellungen zum Anwendungsbereich, zu den Instrumenten für eine rechtssichere Datenverarbeitung und zur Durchsetzung der Betroffenenrechte.

Die DSK weist abschließend darauf hin, dass der Beschluss der EU-Kommission „geltendes EU-Recht ist, solange er in Kraft ist“. Gemäß Artikel 45 der DSGVO könnte der EuGH den Beschluss für ungültig erklären, und die Verantwortlichen sollten sich auf diese Möglichkeit vorbereiten.

Anwendungshinweise der DSK