Artikel-29-Gruppe veröffentlicht WP 261 – V2.0

Kennen Sie den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“?
In diesem Film erlebt der Hauptdarsteller einen Tag immer und immer wieder…

Ein wenig habe ich mich in den letzten Tagen so gefühlt. Denn hatten wir nicht gerade erst die Veröffentlichung des WP 261? Doch, irgendwie schon, am 12.02.2018, um genau zu sein.

Unabhängig davon hat die Artikel-29-Gruppe am 16.02.2018 wieder ein WP 261 veröffentlicht.

Nun gut, wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler. Was ist also hier passiert?

Am 06.02.2018 hat die Artikel-29-Gruppe das Workingpaper „Guidelines on Article 49 of Regulation 2016/679“ beschlossen und am 12.02.2018 veröffentlicht.
Am gleichen Tag hat die Artikel-29-Gruppe ein weiteres Workingpaper beschlossen, dieses mit dem Titel „Guidelines on the accreditation of certification bodies (wp261)“.

Und scheinbar ist bei der Artikel-29-Gruppe bis zum 16.02.2018 (dem Tag der Veröffentlichung) niemandem aufgefallen, dass sie nun die Nummer 261 doppelt vergeben haben. Auch die beiden PDF Dokumente haben den gleichen Namen. Nur die Inhalte sind unterschiedlich.

Aber wie bereits gesagt, so etwas kann passieren. Wir leben momentan in interessanten Zeiten.

Inhaltlich setzt sich das neue Working Paper mit den Regeln für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für die Zertifizierung nach Artikel 42 DS-GVO auseinander. Also einem höchst spannenden Thema.

Auch hier nimmt die Artikel-29-Gruppe Kommentierungen entgegen, und zwar bis zum 30. März 2018.

Autor:
Frank Spaeing

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