Karsten Füllhaase

Ein Schritt in die falsche Richtung: Der CDU-geführte Innenausschuss des Bundesrats schlägt weitreichende Änderungen am Entwurf der BDSG-Novelle vor.

Wir als Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) begrüßen Schritte zur Entlastung der Wirtschaft von Bürokratie und überbordenden Dokumentationspflichten. Gerade deshalb halten wir einige der Vorschläge für nicht zielführend und inhaltlich sogar falsch. Ein Beispiel ist der Vorschlag zur Streichung des Paragrafen zur Benennung des Datenschutzbeauftragten (§ 38 BDSG).

Erstens entlastet die Streichung des § 38 BDSG die Wirtschaft nicht. Im Gegenteil: Alle datenschutzrechtlichen Anforderungen bleiben unverändert bestehen – unabhängig davon, ob ein Datenschutzbeauftragter benannt ist oder nicht. Datenschutzbeauftragte lösen diese Herausforderungen Tag für Tag in vielen tausenden Unternehmen und Organisationen. Dies erfordert eine den Anforderungen entsprechende Expertise und Erfahrung in der Organisation, die sich in der Querschnittskompetenz der Datenschutzbeauftragten manifestiert.

Bei näherer Betrachtung der Vorschläge des Ausschusses sieht man: Hier wird der falsche Ansatz gewählt. Es wäre so, als wenn man mit der Abschaffung des Steuerberaters die Steuerbürokratie vereinfachen wollen würde. Also: kein Steuerberater = keine Steuern?!
Ebenfalls ist die Argumentation des Ausschusses falsch, dass im § 38 BDSG der risikobasierte Ansatz der DSGVO nicht hinreichend gewürdigt wird. Denn im zweiten Satz des § 38 Abs. 1 wird sehr wohl dem risikobasierten Ansatz durch Verweis auf beispielsweise die Datenschutz-Folgenabschätzung Rechnung getragen.

Als BvD beobachten wir diesen Vorgang sehr genau und haben bereits einen Maßnahmenplan beschlossen und angefangen umzusetzen. In diesem Zusammenhang werden wir nicht nur für die Interessen unseres Berufsstands kämpfen, sondern weiterhin und gemeinsam mit Wirtschaft und Politik auch für wirkungsvolle Entlastungen von bürokratischen Pflichten. Dabei lassen wir gerade KMU nicht allein: Datenschutzbeauftragte sind erfahrene Berater in der immer komplexer werdenden Regulierung des Datenmanagements und Lotsen in der Digitalisierung.