Frank Spaeing

Änderung des § 203 StGB

Erweiterung des potentiellen Täterkreises bzgl. externer Dienstleister

Die erste Lesung im Bundestag (https://www.bvdnet.de/termin/bvd-verbandstag-2017/) fand am 27.04.2017 von 23.46 Uhr bis 23.47 Uhr statt, geleitet von Claudia Roth. Die nicht ganz 1 Minute dauernde Lesung ist online verfügbar (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw17-de-schutz-geheimnisse/501776#tab-501776).

Auf dem BvD Verbandstag 2017 erklärte Frau von Bothmer (beim BMJV zuständig für die Gesetzesinitiative), dass im Gesetzestext auch die Änderung bzgl. §53a StPO (Stand heute im Gesetzgebungsverfahren zur Berufsanerkennungsrichtlinie zu finden, dieses Verfahren ist online unter http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/762/76268.html zu finden) berücksichtigt werden soll, so dass nicht nur eine Schweigepflicht existiert, sondern auch das dazugehörige Zeugnisverweigerungsrecht.

Montag (am 15.05.2017) ist um 16.30 Uhr die Anhörung bzgl. Änderung von §203 StGB, die Liste der Sachverständigen ist auf der Seite des Bundestages (https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a06/anhoerungen/berufsausuebung-schweigepflichtiger-personen/505922) abrufbar. Die Stellungnahmen begrüßen alle das Gesetzgebungsverfahren und betonen, dass das Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden sollte.

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 31.03.2017 (Drucksache 163/17, http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0163-17B.pdf) führte ja nur zu minimalen Änderungen (Drucksache 18/11936, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811936.pdf), sodass die Gesetzesänderung zu §203 StGB (und hoffentlich auch zu §53a StPO) wahrscheinlich noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.

Autor: Bernd Schütze

BvD-Blog