FAQ für Arztpraxen zur Umsetzung der DS-GVO

Der LfDI BW gibt Antworten auf die dringendsten Fragen zur Umsetzung der DS-GVO in Arztpraxen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg hat heute Antwort auf die dringendsten Fragen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in Arztpraxen gegeben.

Gerade der Arbeitsalltag in der Arztpraxis wirft aufgrund des regelmäßigen Umgangs mit den besonders sensiblen Gesundheitsdaten der Patienten datenschutzrechtliche Fragen auf. Insbesondere bei niedergelassenen Ärzten ist das Informationsbedürfnis hoch. Der bestehenden Unsicherheit wurde in der Vergangenheit schon mit Schulungen des LfDI BW u.a. bei den kassenärztlichen Vereinigungen und natürlich in der Beratungspraxis Rechnung getragen.

Trotzdem ergeben sich gerade in der täglichen Umsetzung immer wieder Fragen; insbesondere die Frage der Notwendigkeit von Einwilligungserklärungen oder von Informationshinweisen treibt die Praxis um. Für diese Fälle gibt der vorliegende Frage-Antwort-Katalog eine erste Hilfestellung für Arztpraxen, aber auch Orientierung für Patienten.

Dabei handelt es sich um einen ersten Aufschlag für ein dynamisches Dokument, das in der Zukunft durch weitere Fragen aus der Beratungspraxis des LfDI BW ergänzt werden wird. Auf diese Weise wird eine umfangreiche Praxishilfe für den Gesundheitsbereich entstehen, um Fehlentwicklungen in der Praxis vorzubeugen. Zum Erste-Hilfe-FAQ Fragenkatalog 

Auch zu anderen Bereichen wie der Informationsfreiheit, der Pflege oder der Vereinsarbeit sind bereits FAQs entstanden oder in Planung. Diese finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faqs/

Bei Rückfragen wenden Sie sich direkt an den BfDI BW: 0711/615541-0. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.