Praxisratgeber – Die/der Beauftragte für den Datenschutz

Der LfDI Baden-Württemberg hat einen zweiteiligen Praxisratgeber zum Beauftragten für den Datenschutz veröffentlicht.

Befasst sich der erste Teil mit den Anforderungen zur Benennung, beantwortet der zweite Teil die Fragestellung, die sich bei der Aufgabenzuweisung und –erledigung ergeben.

Der Ausführungen berücksichtigen die rechtlichen Grundlagen aus der DS-GVO und dem BDSG und der LfDI betont dabei, dass diese Erkenntnisse laufend aktualisiert werden und den Kenntnis- und Erfahrungsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergeben.

Interessant sind die u.a. Ausführungen zum Aufgabengebiet des Datenschutzbeauftragten im zweiten Teil, welche die Plfichtaufgaben und mögliche weitere Zusatzaufgaben des Datenschutzbeauftragten darstellen. Gerade weil auf manchen Managementebenen die Erwartungshaltung besteht, der Datenschutzbeauftragte sei auch für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich, helfen die dortigen Ausführungen – gfl. mit Hinweis auf Art. 83 Abs. 4 lit. a DS-GVO und unter Umständen auch auf § 130 OWiG, das Interesse an einer rechtskonformen Organisations- und Verantwortungsstruktur zu wecken.

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Autor: Rudi Kramer