Regierungsentwurf vom 15.02.2017

zur „Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ veröffentlicht

Nachdem am 14.12.2016 das BMJV einen Referentenentwurf zur „Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ veröffentlicht hat und im Rahmen der Verbändeanhörung um Stellungnahmen gebeten hatte, der BvD hatte sich hier mit einer Stellungnahme (Stellungnahme vom 09.01.2017) beteiligt, hat die Regierung am 15.02.2017 einen Regierungsentwurf des Gesetzes beschlossen.

Damit werden der § 203 StGB und berufsrechtliche Regelungen angepasst, um befugt Dienstleister einbinden zu können. Der Entwurf ist nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Es ist erfreulich, dass einige Hinweise aus der Stellungnahme des BvD berücksichtigt werden konnten. Wer Interesse an diesem Thema hat, kann beim Verbandstag des BvD am 04.05.2017 Informationen aus erster Hand erhalten.

Die Regierung scheint noch einige Gesetze vor der heißen Phase des Bundestagswahlkampfes beschließen zu wollen. Spannende Tage in der Tat.

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